Beiträge zum Thema Bauordnung

In NRW sind Pools bis 100 m³ Volumen genehmigungsfrei, jedoch müssen Bauordnungsvorgaben wie Abstandsflächen eingehalten werden; größere oder spezielle Standorte erfordern eine Genehmigung. Vorab sollte man sich bei der zuständigen Behörde über mögliche Sonderregelungen informieren, um Konflikte und rechtliche Probleme...

Die Errichtung von Poolüberdachungen in NRW unterliegt je nach Größe, Bauweise und Standort unterschiedlichen Genehmigungspflichten gemäß der Landesbauordnung und kommunalen Vorschriften; insbesondere im Außenbereich gelten strengere Regelungen. Für genehmigungsfreie Überdachungen müssen jedoch Abstandsflächen eingehalten sowie Vorgaben des Bebauungsplans berücksichtigt werden....